Pflegegrad: Was sich 2026 und 2027 ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

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Einfach erklärt

Ihr Weg zur passenden Unterstützung.

Bedarf klären

Was fällt im Alltag schwer?

Antrag stellen

Die Pflegekasse ist Ihre Anlaufstelle.

Begutachtung

Pflegegrad und Leistungen werden individuell geprüft.

Geplante Änderungen ersetzen heute keine individuelle Prüfung.

Was 2026 gilt

Gilt Pflegegrade 1 bis 5 nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Leistungen 2026 finden Sie in den Neuigkeiten zum Pflegegeld (Pflegegeld 347–990 €, Entlastungsbetrag 131 €, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € im Jahr).

Neue Schwellen bei der Begutachtung 2027

Geplant – noch nicht beschlossen Für Pflegegrad 1 bis 3 soll künftig eine höhere Punktzahl erforderlich sein; Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn (Bestandsschutz).

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

Pflegegrad 1: Was sich ändern soll

Geplant – noch nicht beschlossen Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft. Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen; für bereits bewilligte Leistungen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen.

Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen

Gilt seit 01.01.2026 Seit 01.01.2026 können Pflegefachpersonen je nach Qualifikation bestimmte Leistungen eigenständig erbringen und Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Einzelheiten werden in Richtlinien festgelegt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Wer Unterstützung braucht, sollte den Pflegegrad nicht aufschieben: bestehende Pflegegrade sind geschützt.
  • Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung ist ein Widerspruch möglich.

Häufige Fragen

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein, er soll bestehen bleiben, aber den Entlastungsbetrag verlieren.
Wird es 2027 schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen?
Laut Entwurf ja, für Pflegegrad 1 bis 3 sind höhere Punktzahlen geplant.
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?
Nein, laut Entwurf gilt Bestandsschutz.
Lohnt es sich, den Pflegegrad noch 2026 zu beantragen?
Wer Bedarf hat, sollte nicht warten – bereits anerkannte Pflegegrade sind geschützt.
Treppenlift anfragen →

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit – Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026
  • Techniker Krankenkasse – Pflegereform 2027 im Überblick
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (in Kraft seit 01.01.2026)

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.