Treppenlift: Was sich 2026 und 2027 ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

Inhalt dieser Seite

Einfach erklärt

Der Lift soll zu Ihrem Alltag passen.

Ihre Treppe

Verlauf und Platzverhältnisse klären.

Ihre Nutzung

Bedienung und Alltag gemeinsam betrachten.

Ihr Zuschuss

Antrag und Voraussetzungen vorab prüfen.

Die mögliche Förderung wird individuell geprüft.

Zuschuss der Pflegekasse

Gilt Bis 4.180 € je Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, bis 4.180 € je Person, insgesamt höchstens 16.720 €. Voraussetzung: ein Pflegegrad. Antrag vor dem Auftrag stellen.

KfW-Zuschuss gestoppt

Gestoppt seit 31.07.2026 Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob der Zuschuss 2027 zurückkommt, hängt davon ab, ob der Bund neue Mittel bereitstellt. Angekündigt – Details offen

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Wo soll der Treppenlift eingebaut werden?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

KfW-Kredit als Alternative

Gilt Der zinsgünstige Kredit "Altersgerecht Umbauen" (159) kann weiterhin beantragt werden.

Pflegereform 2027 und Treppenlift

Geplant – noch nicht beschlossen Im Entwurf der Pflegereform ist keine Kürzung des Umbau-Zuschusses von 4.180 € vorgesehen. Wer einen Treppenlift plant, sollte den Antrag trotzdem nicht aufschieben.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss für den Treppenlift?
Nein, seit 31.07.2026 sind die Mittel ausgeschöpft. Möglich bleibt der KfW-Kredit 159.
Zahlt die Pflegekasse weiter?
Ja, bis 4.180 € je Maßnahme bei vorliegendem Pflegegrad.
Treppenlift anfragen →

Quellen

  • KfW – Mitteilung vom 31.07.2026 zum Zuschuss Altersgerecht Umbauen
  • Sozialgesetzbuch XI § 40

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.