Pflegegeld 2027 und Pflegereform: Was sich ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

Inhalt dieser Seite

Einfach erklärt

Heute gültig. Für 2027 geplant.

Was heute gilt

Die geltenden Pflegeleistungen bleiben die Grundlage.

Was geplant ist

Der Kabinettsentwurf beschreibt mögliche Änderungen.

Was Sie tun können

Voraussetzungen und Fristen mit der Pflegekasse klären.

Entwurf und geltendes Recht werden getrennt ausgewiesen.

Pflegegeld 2027: Die geplanten Beträge je Pflegegrad

Geplant – noch nicht beschlossen

PflegegradPflegegeld 2026 (gilt)Pflegegeld 2027 (geplant)
Pflegegrad 2347 €380 €
Pflegegrad 3599 €630 €
Pflegegrad 4800 €890 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €

Die Werte stammen aus dem Kabinettsentwurf. Sie können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Laut Entwurf sollen aus dem Pflegegeld künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und eine Vertretung bei geplanter Abwesenheit der Pflegeperson finanziert werden.

Was 2026 gilt

Gilt seit 01.01.2025 bzw. 01.07.2025

  • Pflegegeld: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (seit 01.07.2025)
  • Zuschuss für Umbauten (z. B. Treppenlift, Badumbau): bis 4.180 € je Maßnahme und Person, insgesamt höchstens 16.720 €

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Pflegereform 2027: Was sich ändern soll

Geplant – noch nicht beschlossen

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag

Für Pflegegrad 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € monatlich ab 25 Jahren, 300 € unter 25 Jahren (heute 131 €). Es soll nur noch monatlich nutzbar sein.

Überbrückungsbudget statt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Für akute Notsituationen sollen bis zu 2.285 € pro Jahr zur Verfügung stehen (Pflegegrad 2 bis 5). Heute gibt es dafür gemeinsam bis zu 3.539 €. Bei geplanter Abwesenheit der Pflegeperson soll künftig das Pflegegeld genutzt werden.

Was passiert mit Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bleibt bestehen. Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 jedoch entfallen. Für bereits anerkannte Leistungen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen.

Neue Schwellen bei der Begutachtung

Für Pflegegrad 1 bis 3 soll künftig eine höhere Punktzahl nötig sein. Bereits anerkannte Pflegegrade behalten Bestandsschutz; wegen der Änderung soll es keine Neubegutachtung geben.

Beiträge

Der Beitragssatz soll bei 3,6 % bleiben. Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Ab 2029

Geplant sind eine jährliche Pflegebegleitung zu Hause für Pflegegeldbeziehende und eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Inflation.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Entlastungsbetrag 2026 bis zum 31.12.2026 nutzen
  • Bei Bedarf jetzt einen Pflegegrad beantragen – bestehende Pflegegrade sind geschützt
  • Geplante Umbauten (Treppenlift, Bad) mit der Pflegekasse klären: Zuschuss bis 4.180 €

Häufige Fragen

Steigt das Pflegegeld 2027?
Laut Kabinettsentwurf ja, auf 380 € bis 1.080 € je nach Pflegegrad. Beschlossen ist das noch nicht.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein. Pflegegrad 1 bleibt, soll aber den Entlastungsbetrag verlieren.
Was wird aus der Verhinderungspflege 2027?
Sie soll zusammen mit der Kurzzeitpflege in einem Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € pro Jahr aufgehen.
Muss ich wegen der Reform neu begutachtet werden?
Nein, laut Entwurf behalten bestehende Pflegegrade Bestandsschutz.
Wann tritt die Reform in Kraft?
Geplant ist der 01.01.2027 – sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Treppenlift anfragen →

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit – Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30.09.2026
  • Techniker Krankenkasse – Pflegereform 2027 im Überblick (Stand 14.10.2026)
  • Sozialgesetzbuch XI

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.