Barrierefreies Bad: Was sich 2026 und 2027 ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

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Einfach erklärt

Badehilfe oder Badumbau?

Badehilfe

Unterstützt die Nutzung. Bei medizinischem Bedarf die Krankenkasse einbeziehen.

Badumbau

Verändert den Raum. Bei pflegegerechter Anpassung die Pflegekasse einbeziehen.

Vor Bestellung oder Auftrag: Zuständigkeit und mögliche Kostenübernahme klären.

Zuschuss der Pflegekasse

Gilt Für einen barrierefreien Badumbau – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen rutschfesten Boden – zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme und Person, insgesamt höchstens 16.720 €. Werden Badumbau und Treppenlift zum selben Zeitpunkt umgesetzt, gelten sie zusammen als eine Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad; der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden.

KfW-Zuschuss gestoppt

Gestoppt seit 31.07.2026 Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob der Zuschuss 2027 zurückkommt, hängt davon ab, ob der Bund neue Mittel bereitstellt. Angekündigt – Details offen

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Was möchten Sie in Ihrem Bad verbessern?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

KfW-Kredit 159 als Alternative

Gilt Der zinsgünstige Kredit "Altersgerecht Umbauen" (159) kann weiterhin beantragt werden.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt 2027

Geplant – noch nicht beschlossen 2026 können 20 % der Arbeitskosten (höchstens 1.200 € im Jahr) von der Steuer abgezogen werden, ab 2027 sollen es 15 % (höchstens 900 €) sein. Wichtig: Für Maßnahmen, die bereits mit einem Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit gefördert werden, kann der Steuerbonus nicht zusätzlich genutzt werden.

Häufige Fragen

Gibt es noch eine KfW-Förderung für das barrierefreie Bad?
Der KfW-Zuschuss ist seit 31.07.2026 ausgeschöpft. Möglich bleiben der KfW-Kredit 159 und der Zuschuss der Pflegekasse.
Zahlt die Pflegekasse den Badumbau?
Ja, bei vorliegendem Pflegegrad bis 4.180 € je Maßnahme und Person.
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Quellen

  • KfW – Mitteilung vom 31.07.2026 zum Zuschuss Altersgerecht Umbauen
  • Sozialgesetzbuch XI § 40

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.