Barrierefreies Bad: Was sich 2026 und 2027 ändert
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Einfach erklärt
Badehilfe oder Badumbau?
Badehilfe
Unterstützt die Nutzung. Bei medizinischem Bedarf die Krankenkasse einbeziehen.
Badumbau
Verändert den Raum. Bei pflegegerechter Anpassung die Pflegekasse einbeziehen.
Vor Bestellung oder Auftrag: Zuständigkeit und mögliche Kostenübernahme klären.
Zuschuss der Pflegekasse
Gilt Für einen barrierefreien Badumbau – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen rutschfesten Boden – zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme und Person, insgesamt höchstens 16.720 €. Werden Badumbau und Treppenlift zum selben Zeitpunkt umgesetzt, gelten sie zusammen als eine Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad; der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden.
KfW-Zuschuss gestoppt
Gestoppt seit 31.07.2026 Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob der Zuschuss 2027 zurückkommt, hängt davon ab, ob der Bund neue Mittel bereitstellt. Angekündigt – Details offen
KfW-Kredit 159 als Alternative
Gilt Der zinsgünstige Kredit "Altersgerecht Umbauen" (159) kann weiterhin beantragt werden.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt 2027
Geplant – noch nicht beschlossen 2026 können 20 % der Arbeitskosten (höchstens 1.200 € im Jahr) von der Steuer abgezogen werden, ab 2027 sollen es 15 % (höchstens 900 €) sein. Wichtig: Für Maßnahmen, die bereits mit einem Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit gefördert werden, kann der Steuerbonus nicht zusätzlich genutzt werden.
Häufige Fragen
Gibt es noch eine KfW-Förderung für das barrierefreie Bad?
Zahlt die Pflegekasse den Badumbau?
Quellen
- KfW – Mitteilung vom 31.07.2026 zum Zuschuss Altersgerecht Umbauen
- Sozialgesetzbuch XI § 40
Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.