Elektromobil und Elektrorollstuhl: Was 2026 und 2027 gilt

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

Inhalt dieser Seite

Einfach erklärt

Ihre Wege geben die Richtung vor.

Ihre Wege

Welche Strecken möchten Sie zurücklegen?

Ihre Bedienung

Handhabung und Transport ausprobieren.

Ihre Versorgung

Eignung und mögliche Kassenleistung individuell klären.

Ein Elektromobil und ein Elektrorollstuhl erfüllen unterschiedliche Anforderungen.

Versicherungskennzeichen 2026/2027

Gilt Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar. Für 2026/2027 gilt ein schwarzes Kennzeichen, ab 01.03.2027 ein blaues. Fahrzeuge bis 6 km/h sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Elektrorollstuhl über die Krankenkasse

Gilt Ist ein Elektrorollstuhl medizinisch notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Der übliche Weg ist eine ärztliche Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Wofür interessieren Sie sich?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

Elektromobil (Seniorenmobil) und Krankenkasse

Gilt Elektromobile für längere Wege werden von der Krankenkasse in der Regel nur im Einzelfall übernommen. Viele kaufen oder mieten sie selbst.

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Elektromobil ein neues Kennzeichen?
Ja, bei Modellen über 6 km/h ab 01.03.2027 ein neues (blaues) Versicherungskennzeichen.
Zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl?
Bei medizinischer Notwendigkeit ja, mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 €.
Mobilitätshilfe anfragen →

Quellen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung §§ 52, 53
  • Pflichtversicherungsgesetz § 2
  • Sozialgesetzbuch V §§ 33, 61

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.