Wintergarten: Was sich 2026 und 2027 ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

Inhalt dieser Seite

Einfach erklärt

Mehr Raum. Mit einem klaren Plan.

Ihre Nutzung

Saisonal oder ganzjährig?

Ihr Standort

Baurecht und Ausführung vor Ort klären.

Ihr Angebot

Leistungen und laufende Anforderungen vergleichen.

Die Bauordnung vor Ort bleibt für Ihr Projekt maßgeblich.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt

Geplant – noch nicht beschlossen 2026 können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material), höchstens 1.200 € im Jahr, von der Steuer abgezogen werden. Laut Kabinettsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sollen es ab 2027 nur noch 15 %, höchstens 900 €, sein. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer 2026 bauen lässt und die Rechnung 2026 bezahlt, kann sich bis zu 300 € mehr sichern.

Baugenehmigung: Was gilt

Gilt Ob ein Wintergarten genehmigt werden muss, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Beheizte Wintergärten zählen zur Wohnfläche und sind in der Regel genehmigungspflichtig. Auch Abstandsflächen und Bebauungspläne spielen eine Rolle. Klären Sie das vor der Planung mit dem Bauamt.

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Wie möchten Sie den Wintergarten nutzen?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

Häufige Fragen

Kann ich den Wintergarten von der Steuer absetzen?
Die Arbeitskosten können als Handwerkerleistung berücksichtigt werden: 2026 mit 20 %, ab 2027 geplant mit 15 %.
Brauche ich für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland und der Bauweise ab; beheizte Wintergärten in der Regel ja.
Wintergarten anfragen →

Quellen

  • Einkommensteuergesetz § 35a
  • Kabinettsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027
  • Landesbauordnungen der Bundesländer

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.