Wintergarten: Was sich 2026 und 2027 ändert
Inhalt dieser Seite
Einfach erklärt
Mehr Raum. Mit einem klaren Plan.
Ihre Nutzung
Saisonal oder ganzjährig?
Ihr Standort
Baurecht und Ausführung vor Ort klären.
Ihr Angebot
Leistungen und laufende Anforderungen vergleichen.
Die Bauordnung vor Ort bleibt für Ihr Projekt maßgeblich.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt
Geplant – noch nicht beschlossen 2026 können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material), höchstens 1.200 € im Jahr, von der Steuer abgezogen werden. Laut Kabinettsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sollen es ab 2027 nur noch 15 %, höchstens 900 €, sein. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer 2026 bauen lässt und die Rechnung 2026 bezahlt, kann sich bis zu 300 € mehr sichern.
Baugenehmigung: Was gilt
Gilt Ob ein Wintergarten genehmigt werden muss, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Beheizte Wintergärten zählen zur Wohnfläche und sind in der Regel genehmigungspflichtig. Auch Abstandsflächen und Bebauungspläne spielen eine Rolle. Klären Sie das vor der Planung mit dem Bauamt.
Häufige Fragen
Kann ich den Wintergarten von der Steuer absetzen?
Brauche ich für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 35a
- Kabinettsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Landesbauordnungen der Bundesländer
Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.