Wärmepumpe: Was sich 2026 und 2027 ändert

Stand: 23. Oktober 2026 · Redaktion Dein Projektpartner

Inhalt dieser Seite

Einfach erklärt

Drei Dinge gehören zusammen.

Ihr Gebäude

Heizbedarf und vorhandene Heizflächen prüfen.

Ihre Förderung

Programm, Voraussetzungen und Antragsweg klären.

Ihr Angebot

Technik, Einbau und Leistungen vergleichen.

Eine Förderübersicht ist noch keine individuelle Förderzusage.

Neues Heizungsgesetz seit 29.07.2026

Gilt seit 29.07.2026

  • Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen.
  • Niemand muss eine funktionierende Heizung austauschen.
  • Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt. Für sie gilt eine „Bio-Treppe": ein Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe von 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und 100 % ab 2045.
  • Eigentümer können frei zwischen Heizungsarten wählen.

Förderung seit 21.07.2026

Gilt seit 21.07.2026

BausteinHöheFür wen
Grundförderung30 %alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer beim Austausch einer alten fossilen Heizung
Einkommensbonusbis 40 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 60.000 € (mit Kind)
Höchstförderung70 % / 80 %80 % bei niedrigem Einkommen

Förderfähige Kosten: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (vorher 30.000 €).

Ihr Projekt. Ihr nächster Schritt.

Um welche Art von Gebäude handelt es sich?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Auswahl wird in die passende Anfrage übernommen.

Was sich 2027 ändert

  • Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Ab Anträgen am 01.08.2028 entfällt er. Beschlossen, gilt ab 01.02.2027
  • Ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Beschlossen, gilt ab 01.02.2027
  • Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Bonus angekündigt; für Wärmepumpen, die nicht in der EU hergestellt werden, könnte die Grundförderung auf 15 % sinken. Angekündigt – Details offen
  • Ab 2027 wird der Energieausweis für Wohngebäude standardmäßig digital. Beschlossen, gilt ab 2027

Was bedeutet das für Sie?

Wer eine Wärmepumpe plant, profitiert von einem Antrag vor dem 01.02.2027, weil Bonus und förderfähige Kosten danach sinken. Der Antrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Häufige Fragen

Ist die 65-Prozent-Regel abgeschafft?
Ja, seit 29.07.2026 gilt sie nicht mehr.
Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Für neue Öl- und Gasheizungen gilt aber ab 2029 ein steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe.
Wird die Förderung 2027 weniger?
Ja, ab 01.02.2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten schrittweise.
Gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch?
Ja, die KfW-Heizungsförderung läuft weiter.
Wärmepumpe anfragen →

Quellen

  • KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026
  • ADAC – Das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.